Die Hintergründe der Zerstörung der Lehre der drei Welten
Vom Autor:
Alex Brunner
www.brunner-architekt.ch
https://dreiwelten.brunner-architekt.ch/wp-content/uploads/zerstoerung_3_welten_kurzfassung.pdf
Die aufgedeckten Veränderungen
Seite: 2-4
Aufgrund der Behördenkriminalität von Gemeindebehörden, kant. Verwaltungen, Regierungen, Parlamenten und Gerichten habe ich die parlamentarische Oberaufsicht untersucht und folgendes festgestellt:
Bis anfangs der 1950er Jahre kontrollierten die Justizkommissionen der Parlamente die Gerichtsurteile inhaltlich, um sich persönlich zu überzeugen, ob die Gerichte die Gesetze einhielten. Im Kanton Zürich wurde diese Kontrolle 1955 das erste Mal von einem Kantonsrat in Frage gestellt und in der Folge erliess der Kantonsrat 1972 ein Verbot der inhaltlichen Kontrolle im Kantonsratsreglement und 1980 wurde es ins Kantonsratsgesetz niedergeschrieben. In der alten Verfassung von 1869 hiess es noch, dass der Kantonsrat die Überwachung der gesamten Landesverwaltung und der Rechtspflege vorzunehmen habe. In der Verfassung von 2005 übt der Kantonsrat nur noch die Kontrolle über den Geschäftsgang
der obersten kantonalen Gerichte aus. Das ist nur die allgemeine Gerichtsverwaltung.
Im Kanton Schaffhausen wurde die inhaltliche Kontrolle der Gerichtsurteile ab 1953 aufgehoben. Mit beteiligt waren der Obergerichtspräsident und ein Bezirksrichter, die zugleich Kantonsräte waren, obschon es damals ein Verfassungsverbot gab, das dieses Doppelmandat verbot. In Schaffhausen ist belegt, dass der Hintergrund der Aufhebung der Oberaufsicht mit dem Strafrechtsartikel des Amtsgeheimnisses
erfolgte. D.h. mit dem Strafrecht wurden die Verfassungsrechte ausgehebelt.
In beiden Kantonen gab es nie eine Diskussion über die Änderung der Ideologie der Aufhebung der parlamentarischen Oberaufsicht und schon gar nicht wurde das in der Öffentlichkeit diskutiert. Ebenfalls muss festgehalten werden, dass alle Parteien an dieser Veränderung aktiv beteiligt waren.
In weiteren Kantonen, waren diese Protokolle in den Archiven nicht öffentlich zugänglich. Aus zwei Kantonen wurde berichtet, dass sich diese bei der Regierung befänden, weil sie «heikel» seien. Im Bund gibt es je eine Gesamtgeschäftsprüfungskommission (GPK) von National- und Ständerat. Diese wiederum ist in Subkommissionen organisiert. Beim Bundesarchiv sind die Protokolle der Subkommission Gerichte erst ab dem Jahre 1968 und die Plenarprotokolle ab den 1920er Jahren verfügbar. Die früheren Jahrgänge sowie jene der Jahre 1950 bis 1952 fehlen. Die Geschäftsprüfungskommission behauptet jedoch, diese befänden sich im Bundesarchiv. Was muss versteckt werden? Die offizielle Rechtslehre ist heutzutage, dass materielle Willkür nicht der Oberaufsicht unterstellt ist, sondern bloss die formale könnte allenfalls Gegenstand einer Prüfung sein. Daraus ist ersichtlich, dass die Rechtsfakultäten der Universitäten mit den Parlamenten und Regierungen zu Lasten der Rechtssuchenden bzw. der ganzen Gesellschaft gemeinsame Sache machen.
Fazit: Durch die Aufgabe der Führungstätigkeit der Kontrolle durch die Parlamente können sie keine Herrschaft mehr ausüben. Damit gibt es keine Demokratie mehr.
Die Analyse der Amtsberichte der Gerichte
Analysiert man die Statistik der verschiedenen Verfahren und Entscheide bzw. Urteile des Bundesgerichtes, so sticht ins Auge, dass die jährlichen Beschwerden seit dem Ende der 1940ern bis Ende der 1960er Jahre nicht nur absolut, sondern auch relativ zurückgegangen sind. Doch seither nehmen die Beschwerden bis in die 1990er Jahre fast linear und massiv zu, bis das Parlament eine Zugangsbeschränkung ans Bundesgericht erliess. Diese Zunahme der Beschwerden ist nur auf die Aufhebung der parlamentarischen Oberaufsicht zurückzuführen, indem die Staatsverwaltungen, insbesondere die Gerichte bzw. Richter begonnen haben, systematisch willkürlich zu entscheiden.
Ganz besonders lässt sich die Willkür im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) erkennen: Das Mittel der Gutheissungen bei den Urteilen im SchKG der Jahre 1905-1927 beträgt 30.8 Prozent, in der Periode 1928-1952 jedoch nur noch 28.0 Prozent, also 9 Prozent weniger. Doch dann fällt die Gutheissung ab dem Jahre 1953, also nachdem die Protokolle der gesamten GPK nicht öffentlich zugänglich sind konstant bis auf das Mittel von 12.9 Prozent der Jahre 1991-2004. Das sind noch 46 Prozent Gutheissung gegenüber der Jahre 1928-1952.
Beim SchKG handelt es sich um ein Bundesgesetz, das die Kantone ohne Einführungsgesetz umzusetzen haben. Dabei stellt man fest, dass die Veränderungen der Gesetzesänderung bzw. der Gutheissungen nicht gleichzeitig verläuft. Die Sprünge sind je nach Kanton unterschiedlich, was heisst, die Entscheide sind völlig willkürlich und nicht auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen.
In textlicher Hinsicht kann bei den Amtsberichten des Bundesgerichtes festgehalten werden, dass sie immer weniger Substanz beinhalteten und zudem immer mehr formalisiert wurden. Heute kann man aus diesen Berichten nichts mehr entnehmen, mit der eine Oberaufsicht substantiell etwas in der Hand hätte. Diese Berichte sind spätestens seit 1950 tatsachenwidrig.
Fazit: Die Analyse zeigt eindrücklich, dass überall dort, wo keine Kontrollen durchgeführt werden, die Willkür vorsätzlich Einzug hält.
Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
In jeder Schweizer Gemeinde gibt es das Organ der Gemeindeversammlung. Zur Vorbereitung dieses Geschäftes gibt es je nach Kanton das Organ der Geschäftsprüfungskommission oder der Rechnungsprüfungskommission. Die Kompetenzen ergeben sich bereits aus dem Namen.
Besonders am Beispiel des Kantons St. Gallen kann die Veränderung gut nachvollzogen werden. Durfte nach dem neuen Organisationsgesetz aus dem Jahre 1946 noch eine Minderheit der GPK und ebenso des Gemeinderates der Gemeindeversammlung je einen Minderheitsantrag unterbreiten, so war das spätestens mit dem neuen Gemeindegesetz im Jahre 1980 nicht mehr möglich.
Nach dem Gesetz durfte die GPK nur noch Rechenfehler und Verschriebe korrigieren, wenn sie ihren Bericht vorher dem Gemeinderat unterbreitet hatte. Damit sollte eigentlich das Ergebnis der Prüfung ungeschminkt an die Versammlung gelangen. Dem ist aber nicht so, denn entgegen dem Gesetz gibt es interne und externe Berichte. Die internen Berichte schreiben Klartext und der externe ist dummes Geschwätz für die Versammlung.
Aufgrund der Aufhebung der parlamentarischen Oberaufsicht auf Stufe Staat muss das Gleiche auch auf Stufe Gemeinde vollzogen werden. Somit haben wir auch keine Kontrolle mehr über die Gemeindeverwaltungen. Deshalb müssen alle Informationen unter das Amtsgeheimnis gestellt werden, denn nur so ist sichergestellt, dass die Behördenkriminalität nicht in die Öffentlichkeit gelangt. Solange nur einzelne diese Kriminalität bekannt machen, werden ihnen die Idioten nicht glauben. Zudem werden all jene Behördenmitglieder oder Beamten verfolgt, die diese Kriminalität öffentlich bekannt machen.
Strafverfolgung
Mit der Einführung des eidgenössischen Strafgesetzbuches im Jahre 1945 wurde den Kantonen überlassen, ob sie die Strafverfolgung der Mitglieder ihrer obersten Vollziehungs- und Gerichtsbehörden im Amte vom Vorentscheid einer nicht richterlichen Behörde abhängig gemacht wird. Die Strafverfol- gung gegen Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates kann nur mit Zustimmung des Rates erfolgen. Gleiches gilt sinngemäss ebenfalls für den Bundesrat und die Bundesrichter.
Der Kanton St. Gallen führte im Jahre 1955 mit einer Lüge wieder seine alte Regelung ein, indem bei Strafverfahren gegen Behördenmitglieder und Beamte neu die Anklagekammer des Kantonsgerichtes über eine Eröffnung entscheidet. Diese Entscheide sind völlig willkürlich und diese Willkür wird vom Bundesgericht gedeckt. Der Kanton Zürich hat diese Regelung, das sogenannte Ermächtigungsverfahren im Jahre 2005 übernommen. Damit werden die Angeschuldigten weiss gewaschen.
Im Jahre 2007 trat das revidierte eidg. Strafgesetzbuch in Kraft. Darin ist das sogenannte Opportunitätsprinzip verankert, das es den Verantwortlichen ermöglicht, Strafverfahren beliebig einzustellen, obschon Strafdelikte vorhanden sind. Damit wird wiederum willkürlich entschieden, wer zu begünstigen ist. Den Strafverfolgungsbehörden wird daher befohlen, wie ein Strafverfahren zu erledigen ist.
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Das aufgedeckte System der Behördenkriminalität, indem die Gerichte willkürlich urteilen und die Politik die kriminellen Richter deckt, bedeutet, dass die Gerichte weder unabhängig noch unparteiisch sind. In Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist festgehalten, dass die Gerichte unabhängig und unparteiisch sein müssen. Bei einer diesbezüglichen Beschwerde wurde behauptet, dass kein Anschein einer Verletzung der in der Konvention garantierten Rechte und Freiheiten zu erkennen sei. Damit wurde das kriminelle System der Schweiz gedeckt, womit offensichtlich wird, dass die Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof nur ein Mittel zum Zweck sind.
Schlussbemerkung zu den politisch-rechtlichen Veränderungen
In den Jahren 2000 bis 2005 habe ich die beschriebenen Missstände aufgedeckt. Seither sind alle Parlamente der Deutschschweiz und deren Regierungen sowie dem Bund persönlich unterrichtet. Aufgrund des Gros der wenigen Antworten geht hervor, dass sie keine Ahnung haben, von dem was sie tun.
Aus meiner Erfahrung können diese Leute in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden: In die vorsätzlich Kriminellen und die Idioten, die zudem noch mistfaul und unfähig sind, nur für einen Rappen zu studieren. Eine Kombination von beiden ist auch möglich. In jedem Fall begehen sie alle im Minimum unge- treue Amtsführung und unterstützen eine kriminelle Organisation. Da sie von dieser Kriminalität Kenntnis haben, handeln sie alle vorsätzlich. Sie sind ihrer Verantwortung noch nie nachgekommen und zerstören laufend die Gesellschaft. Aber diese Leute sind lediglich das Spiegelbild der Gesellschaft.
Ebenfalls ist damit zu erkennen, dass das Recht nicht losgelöst von der Politik definiert wird, denn die in den 1950ern neu eingeführte Ideologie der Gewaltenteilung wird von den Universitäten aktiv unterstützt, womit fest steht, dass auch die Universitäten mit von der Partie sind. Die Nutzniesser sind die Juristen, wobei ein grosser Teil dieses kriminelle System gar nicht versteht. Gesamthaft muss festgehalten werden, dass die Behörden nichts als Lügen und Ideologien verbreiten, die zur Zerstörung der Gesellschaft führen. Den Behörden darf man daher nie vertrauen.
Nachdem ich das aufgedeckt hatte, stellte ich immer die Frage: Wer hat das getan?
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Ukraine - der Krieg
Mo. 27.2.2023
Dr. Manfred Sapper, Chefredakteur der Zeitschrift OSTEUROPA, Berlin
Wer Frieden will, sendet Diplomaten, wer Krieg will, sendet Dozenten mit Kriegsrhetorik und Hetze.
Alec Gagneux
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Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Bahnhofstrasse 6
5210 Windisch
https://www.fhnw.ch/de/die-fhnw/hochschulen/hsw/events/campusglobal-brugg-ukraine-13-3
Dr. Manfred Sapper ist Chefredakteur der Zeitschrift OSTEUROPA, einem führenden wissenschaftlichen Organ im deutschsprachigen Raum. Er überblickt wie wenige die historischen und politikwissenschftlichen Forschungen, aber auch die tagespolitischen Diskussion zum Krieg in der Ukraine.
Moderation: Dr. Andreas Petersen
Dozent für Zeitgeschichte, Hochschule für Wirtschaft FHNW und Inhaber der Geschichtsagentur zeit&zeugen.
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Finanzwelt
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Albert Knobel:"Die haben gestern bei der Personenkontrolle alle unsere Taschen durchsucht und uns abgetastet, sie wollen uns wirklich ängstigen und mürbe machen, es sind System-Huren!
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Die Polizei hält die Demonstranten seit mehreren Stunden fest (sie wurden eingekesselt).
Wer nach Hause möchte, muss sich ausweisen (Personenkontrolle) und wird weggewiesen.
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13 Verschwörungstheorien, die sich als wahr erwiesen haben
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Da Wikipedia nicht zitierfähig ist, gäbe auch seriösere Referenzen.
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