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2. Die Umwandlung von Behörden und Ämtern zu Privatfirmen

Im Laufe der europäischen «Liberalisierung» wurden in den 1990er Jahren die Bundesbetriebe Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe (PTT) durch eine Gesetzesänderung legal in Aktiengesellschaften umgewandelt.

Mit dem Bundespersonalgesetz (BPG, SR 172.220.1) wurde der Beamtenstatus abgeschafft und durch ein privatwirtschaftliches Anstellungsverhältnis ersetzt. Das geschah für die Bundesverwaltung schon per 2002. Der Bundesrat begründete diese Veränderung damit, dass sich «der Staat dem Wertewandel, dem Gesellschaftlichen nicht entziehen könne. Er müsse seine Aufgaben, seine Strukturen, aber auch die internen Abläufe eben anpassen.»

Mit der Aufhebung des BeAMTen-Status wurde zwangsläufig auch die Stellung des Amtes aufgeweicht. Dies mit dem Ziel, danach die öffentlich-rechtlichen Institutionen in private Firmen umzuwandeln. Da ein solcher Vorgang aber vom Volk niemals gutgeheissen worden wäre, wurden die entsprechenden Änderungen verdeckt vorangetrieben, unter dem Radar der Öffentlichkeit. Der Umwandlungsprozess steht nahe vor dem Abschluss.

Die Umwandlung der Behörden und Ämter von öffentlich- rechtlichen Institutionen in Privatfirmen bzw. in Kapitalgesellschaften ist Bestandteil der Ideologie der «Globalisierung». Diese kann man nur im Zusammenhang mit der tatsächlichen Geschichte verstehen, die wir in der Schule NICHT lernen.

Nach Art. 52 Abs. 2 Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) benötigen öffentlich-rechtliche Institutionen keinen Handelsregistereintrag, sofern sie nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Mit Verweis auf diese Rechtslage verweigern die schweizerischen Handelsregisterämter jegliche Auskunft zu diesen heutigen Firmen. Man findet diese Firmen auch nicht über die Suchportale der schweizerischen/kantonalen Handelsregisterämter.

Die meisten unserer vormals öffentlich-rechtlichen Institutionen findet man als Privatfirmen nur in den privaten Wirtschaftsdatenbanken monetas.ch und dnb.com.

Aus den Einträgen der jeweiligen Firmen in den Wirtschaftsdatenbanken geht hervor, dass diese entgegen Art. 52 Abs. 2 ZGB eben doch einen Handelsregistereintrag haben.

Bei den meisten wird auch angegeben, dass sie Mutter- und / oder Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen sind. Es deutet alles darauf hin, dass alle Behörden und Ämter der Schweiz inzwischen eine Holdinggesellschaft bilden.

Auch die Einträge «incorporated», (d.h. als Kapitalgesellschaft ins Handelsregister eingetragen) und die Angaben zu Verwaltungsräten und weiteren wirtschaftlichen Führungspositionen lassen erkennen, dass es sich dabei um Kapitalgesellschaften und damit höchstwahrscheinlich immer um Aktiengesellschaften handelt.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird auf der Wirtschaftsdatenbank dnb.com als «Ultimate Parent» (höchste Muttergesellschaft) mit 854 «Subsidiaries» (Tochtergesell- schaften) und 145 «Branches» (Zweigniederlassungen) bezeichnet. Sie wurde im Jahre 2014 «incorporated» und hat ihren Sitz irgendwo in Belgien.

Die Eidgenössische Bundesverwaltung wurde bereits am 12. Juli 2006 ins Handelsregister eingetragen. Sie wird als «Subsidiary» bzw. als «Parent» bezeichnet und sie hält Tochtergesell- schaften im Ausland. Gleich verhält es sich bei der Schweizerischen Bundeskanzlei, nur wurde diese schon am 30. August 2002 «incorporated».

Bei der Eidgenössischen Bundesverwaltung wird ein «Verwaltungsrat» aufgeführt. Er ist identisch mit dem Bundesrat. Von Verwaltungsräten spricht man nur bei Aktiengesellschaften.

Das Bundesgericht ist als «Bundesgericht» und als «Tribunal Fédéral» je als eigene Firma eingetragen. Obschon die Hinweise zu einem Handelsregistereintrag fehlen, wird bei beiden Firmen ein «Verwaltungsrat» angegeben, womit sie als Aktiengesellschaft erkennbar sind.

Beim Bund, bei den Kantonen und Gemeinden sowie bei deren Verwaltungen gehen die Angaben in die exakt gleiche Richtung. Sie sind Kapitalgesellschaften oder angegliederte Organisationseinheiten einer Kapitalgesellschaft.

Die Dun & Bradstreet Schweiz AG, die Betreiberin der beiden Wirtschaftsdatenbanken monetas.ch und dnb.com bestätigte schriftlich, dass die Daten aus öffentlichen Quellen (SHAB – Schweizerisches Handelsamtsblatt) sowie von Inkassounternehmen/Geschäftspartnern, oder Firmeninterviews stammen. Das heisst, dass diese ehemaligen öffentlich-rechtlichen Institutionen in Privatfirmen umgewandelt wurden. Mündlich hat Dun & Bradstreet jedoch zuvor mitgeteilt, dass sie die Daten von den Handelsregistern, Zefix (SHAB) und UID (Bundesamt für Statistik, BFS) beziehe.

Die politische Absicht hinter dieser Umwandlung ist im Fusionsgesetz (SR 221.301) in Artikel 1 beschrieben. Das Fusionsgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Institute des öffentlichen Rechts mit privatrechtlichen Rechtsträgern fusionieren, sich in privatrechtliche Rechtsträger umwandeln oder sich an Vermögensübertragungen beteiligen können. Deshalb haben sie sich ins Handelsregister einzutragen.

Um eine Firma neu zu gründen, müssen dem Handelsregisteramt die Entscheide der vorgesetzten Stelle, also des Eigentümers (hier von Parlament und Volk), vorgelegt werden. Ohne die Zustimmung von Parlament und Volk konnten und können diesen neugegründeten Firmen nie eine hoheitliche Legitimität erlangen.

Weil es darüber keine Volksabstimmungen gab, erfolgten all diese Firmengründungen somit illegal. Damit sind aber auch deren Handlungen als «Behörden» oder als «Ämter» illegal. Solche Handlungen stellen Amtsanmassungen gemäss Art. 287 Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) dar.

Deshalb gibt es in der Schweiz keine Behörde und oder kein Amt mehr, welche(s) eine hoheitliche Handlung vollziehen könnte(n). Entsprechend kann das öffentliche Recht nicht von diesen Firmen angewendet bzw. durchgesetzt werden.

Aus den Angaben in den privaten Datenbanken muss geschlossen werden, dass durch die Registerführer wohl sämtliche Angaben erhoben und eingetragen wurden. Eine rechtskonforme Publikation dieser Eintragungen fand jedoch ebenfalls nicht statt.

All diese «Firmen» und deren «Handelsberechtigte» wurden noch nie im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.

Der fehlende Beschluss und die fehlende Publikation haben zur Folge, dass diese «Firmen» auch handelsrechtlich nicht legitimiert sind, tätig zu sein. Ebenso wie die Umwandlungen sind auch die Handlungen dieser «Firmen» illegal.

Konkret heisst dies, dass alle «Handelsberechtigten» sowie alle Angestellten dieser illegalen Firmen für alles Tun und Lassen privat und mit ihrem eigenen Vermögen haften.

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Dr. Manfred Sapper, Chefredakteur der Zeitschrift OSTEUROPA, Berlin

Wer Frieden will, sendet Diplomaten, wer Krieg will, sendet Dozenten mit Kriegsrhetorik und Hetze.

Alec Gagneux
www.fairch.com

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Bahnhofstrasse 6
5210 Windisch
https://www.fhnw.ch/de/die-fhnw/hochschulen/hsw/events/campusglobal-brugg-ukraine-13-3

Dr. Manfred Sapper ist Chefredakteur der Zeitschrift OSTEUROPA, einem führenden wissenschaftlichen Organ im deutschsprachigen Raum. Er überblickt wie wenige die historischen und politikwissenschftlichen Forschungen, aber auch die tagespolitischen Diskussion zum Krieg in der Ukraine.

Moderation: Dr. Andreas Petersen
Dozent für Zeitgeschichte, Hochschule für Wirtschaft FHNW und Inhaber der Geschichtsagentur zeit&zeugen.

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