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Tatort Bundesplatz - Richard Koller vom FBS wird verzeigt!

Am Dienstag, 17.08.21 wurde von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) die Initiative „Bargeld ist Freiheit“ gestartet.“

Die Pressekonferenz in Bern wurde über die sozialen Medien bekannt gegeben.

In den vergangenen 1, 5 Jahren wurden die Menschen verstärkt sensibilisiert für die direkte Demokratie mit neuen Initiativen.

Die Konferenz in Bern wurde von unabhängigen Journalisten live aus dem Medienzentrum Bundeshaus gestreamt, was öffentliche Aufmerksamkeit bewirkte.

Deshalb warteten bereits viele Menschen in der Nähe, um möglichst schnell die Unterschriftenbögen zu erhalten, um sofort mit der Sammlung zu beginnen.

Die Freiheitstrychler waren auch vor Ort in Bern, um auf den Start der Freiheits- Initiative akustisch aufmerksam zu machen. Sie wurden im Einvernehmen mit der Polizei zum Bundesplatz geführt.

Am Ende des öffentlichen Marktes auf dem Bundesplatz haben sich die beteiligten Bürger versammelt, um die Unterschriftenbögen in Empfang zu nehmen und sogleich mit der Unterschriften-Sammlung zu beginnen.

Richard Koller vom FBS Initiativkomitee hat nach der Medienkonferenz die anwesenden Bürger auf dem Bundesplatz begrüsst, die Initiative erklärt und den Start frei gegeben.

Zur Feier des Anlasses gab es eine akustische Begleitung durch die Freiheitstrychler und spontan wurde die Landeshymne angestimmt für einen erfolgreichen Weg bis zur Abstimmung.

Darauf tauchten unverhofft bewaffnete Polizisten in Kampfmontur auf, die Albert Knobel und Richard Koller vom Bundesplatz wegführten zur Personenkontrolle. Richard wurde vorgeworfen, dass er eine Versammlung organisiert haben soll. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass vorher ein kommerzieller Verkaufs-Markt mit viel Publikum möglich gewesen ist, jedoch eine kurze Ansprache und die Landeshymne in einem direkt demokratischen Akt strafbar sein soll.

Obwohl die Versammlungsfreiheit und die politischen Rechte gewährleistet sind und die Grundrechte in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen müssen. Denn wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und ist verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Dazu kommt, dass Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein und deren Kerngehalt ist unantastbar.

Jetzt kann man sich die Frage stellen:“ Wer verstösst hier gegen unsere Rechtsordnung? Ist das Richard Koller, dem die Organisation eines nicht bewilligten Umzuges vorgeworfen wird oder die Polizisten, welche den Bürger ihre verbindlichen Grundrechte verweigern wollen?“

Zur Klärung dieser Frage muss das Strafgesetzbuch zu Rate gezogen werden.
Geht es hier um Nötigung und Schreckung, um falsche Anschuldigungen und Amtsmissbrauch oder gar um Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung?

Für die korrekte Pflichterfüllung der Berner Polizei garantiert folgender Amtseid:
“Ich schwöre: die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Bürger zu achten, die Verfassung und verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen und die Pflichten meines Amtes getreu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!”

Liebe Polizisten, erinnert Ihr Euch an Euer Versprechen?

Textgestaltung in Zusammenarbeit mit Albert Knobel.


Unsere rechtlichen Grundlagen gelten auch auf dem Berner Bundesplatz

A) Garantien der Bundesverfassung BV (auszugsweise)

1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 2 Abs. 1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

Art. 5 Abs. 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
Abs. 2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Abs. 3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

Art. 5a * Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.

*Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine Aufgabe möglichst von der kleinsten „zuständigen“ Einheit übernommen werden soll. Übergeordnete Instanzen sollen nur eingreifen, wenn untere es nicht können.

Art. 6 * Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

*Analog Berthold Brecht: Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht (Bürger-Versammlungen, Volks-Initiativen, usw.). Die individuelle Verantwortung ist das Fundament der direkten Demokratie.

2. Grundrechte

Art. 7 Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Art. 8 Abs. 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Abs. 2 Niemand darf diskriminiert werden (…)

Art. 9 Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Art. 10 Abs. 2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche
und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
Abs. 3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Art.15 Abs. 1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

Art. 16 Abs. 1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
Abs. 2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
Abs. 3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 22 Abs. 1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
Abs. 2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Art. 35 Abs. 1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.
Abs. 2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Art. 36 Abs. 1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (…)
Abs. 3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.
Abs. 4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.
B) Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs ZGB (auszugsweise)

Art. 2 Abs. 1 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.
Abs. 2 Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.

Art. 3 Abs. 2 Wer bei der Aufmerksamkeit, wie sie nach den Umständen von ihm verlangt werden darf, nicht gut gläubig sein konnte, ist nicht berechtigt, sich auf den guten Glauben zu berufen.

Art. 8 Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.

C) Bestimmungen des Strafgesetzbuchs StGB (auszugsweise)

Art. 1 Keine Sanktion ohne Gesetz

Art. 11 Begehen durch Unterlassen

Art. 180 Drohung

Art. 181 Nötigung
Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 258 Schreckung der Bevölkerung

Art. 260 ter Kriminelle Organisationen

Art. 260 quinqu. Finanzierung des Terrorismus

Art. 264a Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Art. 275 Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung

Art. 287 Amtsanmassung

Art. 303 Falsche Anschuldigung

Art. 305 Begünstigung

Art. 312 Amtsmissbrauch

Amtseid der Berner Polizisten (als gesetzliche Garantie für die korrekte Pflichterfüllung):

“Ich schwöre: die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Bürger zu achten, die Verfassung und verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen und die Pflichten meines Amtes getreu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!”


Textgestaltung in Zusammenarbeit mit Albert Knobel.
Dankeschön lieber Albert :-)

Video & Fotos: Wissensgeist - Nicole Hammer

00:14:03
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Ganzer Vortrag von Manfred Sapper als Podcast

Ukraine - der Krieg
Mo. 27.2.2023
Dr. Manfred Sapper, Chefredakteur der Zeitschrift OSTEUROPA, Berlin

Wer Frieden will, sendet Diplomaten, wer Krieg will, sendet Dozenten mit Kriegsrhetorik und Hetze.

Alec Gagneux
www.fairch.com

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Bahnhofstrasse 6
5210 Windisch
https://www.fhnw.ch/de/die-fhnw/hochschulen/hsw/events/campusglobal-brugg-ukraine-13-3

Dr. Manfred Sapper ist Chefredakteur der Zeitschrift OSTEUROPA, einem führenden wissenschaftlichen Organ im deutschsprachigen Raum. Er überblickt wie wenige die historischen und politikwissenschftlichen Forschungen, aber auch die tagespolitischen Diskussion zum Krieg in der Ukraine.

Moderation: Dr. Andreas Petersen
Dozent für Zeitgeschichte, Hochschule für Wirtschaft FHNW und Inhaber der Geschichtsagentur zeit&zeugen.

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Ganzer Vortrag von Manfred Sapper als Podcast
Teil 2. - Albert Knobel - Statement Bern Demo- Do., 14.10.21

Albert Knobel:"Die haben gestern bei der Personenkontrolle alle unsere Taschen durchsucht und uns abgetastet, sie wollen uns wirklich ängstigen und mürbe machen, es sind System-Huren!

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Teil 2. - Albert Knobel - Statement Bern Demo- Do., 14.10.21
Teil 1. - Albert Knobel berichtet live aus Bern - Demo - Do., 14.10.21

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