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Urkundenfälschung

Im Fall von Patrick Fischer von einer Recherche zu sprechen, ist schon etwas übertrieben. Zu einer sauberen Recherche gehört schon mehr. Selbst die Staatsanwaltschaft hat ihren Aufgabe nicht erfüllt. Denn gemäss StPO müsste sie auch entlastende Beweise sammeln. Bei Patrick Fischer ging es nicht um Urkundenfälschung sondern um das verwenden eines gefälschten Covid-19 Zertifikat. Bei einer Recherche oder einer Ermittlung, geht man nach der selben Methode vor. Man stellt einen Fragenkatalog zusammen und arbeitet diesen Schritt für Schritt ab. Man schafft eine Zeitleiste in dem man die relevanten Ereignisse einträgt.
Die Entscheidenden Fragen
So müsste man auch die Frage stellen, was galt zu dem Zeitpunkt als sich Patrick Fischer sich dieses Zertifikat besorgte. Gemäss Covid-19 Gesetz Artikel 3a galt, das wer mit einem zugelassenen Covid-19 Impfstoff geimpft war der erwiesenermassen vor einer Übertragung schützt keine Quarantäne auferlegt werden. Also muss die Frage lauten was ist die rechtlich erhebliche Tatsache? Es sind die Bedingungen an welche eine Quarantänebefreiung gebunden ist. Den im Gesetz beschriebenen Impfstoff gab es jedoch nie. Wie viele Covid-19 Zertifikate wurden von Bund und Kantonen ausgestellt? Wer war für die Ausstellung der Zertifikate verantwortlich?

Zeitleiste

Um sich den zeitlichen Ablauf der Ereignisse muss man diese chronologisch in die richtige Reihenfolge bringen.

  • Am 7. August 2020 unterzeichneten Pascal Struppler und Thomas Süssli den ersten Vorvertrag mit Moderna ab. Dieser Vertrag sicherte lediglich 4.5 Impfdosen zu.
  • Am 1. Dezember 2020 teilten unabhängig von einander Christoph Berger und Claus Bolte mit man wisse nicht ob der Impfstoff vor einer Übertragung schützt.
  • Dezember 2020 wurden die endgültigen Verträge von Anne Lévy und Thomas Süssli unterzeichnet. Diese enthielten den Verzicht auf Garantieansprüche und einen Haftungsausschluss.
  • Am 19. Dezember 2020 gab es die erste bedingte Zulassung von Swissmedic für den Impfstoff von BioNTech. An der Pressekonferenz teilte Anne Lévy noch einmal mit, das man nicht wisse ob dieser Impfstoff vor einer Übertragung schützt.
  • Ende Dezember 2020 erster Todesfall nach Impfung in einem Altenheim in Ebikon.
  • 5. März 2021 , 27 Fälle von Covid-19 Infektionen in 3 räumlich getrennten Wohnheimen für Behinderte welche ab Januar vollständig durchgeimpft wurden.
  • Am 7. Juni 2021 trat die «Covid-19-Verordnung Zertifikate» in Kraft.
  • Bis Ende Juni 2021 war das System schweizweit für geimpfte, genesene und getestete Personen verfügbar.
  • EU-Kompatibilität: Ab dem 9. Juli 2021 wurde das Schweizer Covid-Zertifikat von der EU anerkannt und war somit auch im EU-Ausland gültig.
  • «Zertifikat Light»: Ab dem 12. Juli 2021 konnten Nutzer eine datenminimierte Version («Zertifikat Light») in der App generieren.
  • 3. August 2021, die damalige Leiterin der Infektionskontrolle beim BAG, Virginie Masserey teilte an der Pressekonferenz mit das keiner der Impfstoffe vor einer Ansteckung und Übertragung schützt. Zudem ergänzte sie das Geimpfte genau so ansteckend sein können wie ungeimpfte Personen.
  • Die Zertifikatspflicht in der Schweiz wurde am 13. September 2021 massiv ausgeweitet. Ab diesem Datum galt die Zertifikatspflicht (3G: geimpft, genesen, getestet) auch im Innenbereich von Restaurants, Bars, Fitnesszentren, Kletterhallen, Museen, Bibliotheken, Zoos sowie bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Innenbereich.
  • Am 21. September 2021 stellte der Nationalrat Marcel Dettling die Anfrage an den Bundesrat, weshalb sich der Bundesrat nicht an das Covid-19 Gesetz halte[1]. Er bezog sich dabei auf den Artikel 3a und er wies darauf hin, dass diese Impfstoffe gar keinen Übertragungsschutz bieten.
  • Oktober 2021 Patrick Fischer besorgt sich ein gefälschtes Covid-Zertifikat.
  • Am 27. Oktober 2021 sagte Alain Berset in der Sendung 10 vor 10 , dass man mit dem Zertifikat beweisen könne das man nicht ansteckend sei. Dies wohlwissend das dem nicht so ist, denn die Anfrage von Marcel Dettling war an ihn gerichtet.
  • Die Zertifikatspflicht im Inland wurde im Februar 2022 aufgehoben, das System für Reisezertifikate wurde jedoch bis August 2023 weitergeführt.
  • Am 27. Oktober 2022 erschien der Artikel die grosse Impflüge in der @Weltwoche (Ausgabe 43/22). Die Antwort darauf war, das sei kein Skandal man habe das von Anfang an gewusst das diese Impfung nicht vor einer Übertragung schützt.

Aus dieser Zeitleiste kann man schon herauslesen, dass spätestens ab dem 3. August 2021 bekannt war das keiner der Impfstoffe einen Übertragung schützte. Mit der Ausweitung des Zertifikat am 13. September 2021 verstiess der Bundesrat somit gegen den Artikel 4. Absatz 2 lit.c des EpG, und somit auch gegen den Artikel 8. und den Artikel 9 der Bundesverfassung. Das Covid-Zertifikat war ab diesem Zeitpunkt genau so viel Wert, wie eine Besitzurkunde für ein pinkfarbenes Einhorn. Wer sich aus Telegram informierte, wusste schon lange das diese Impfstoffe keinen Schutz bieten. Da sich Patrick Fischer dieses Zertifikat über einen Telegram Kanal besorgte, musste ihm dies auch bekannt gewesen sein. Gerade wenn man als Sportler 17 Jahre auf professionellem Level aktiv war, ist man neuen Medikamenten gegenüber skeptisch, denn eine Dopingkontrolle könnte zu einem unrühmlichen Karriereende führen. Grundsätzlich hätte man sämtliche Covid-19 Zertifikate für ungültig erklären müssen.

Gesetzliche Grundlage

Patrick Fischer wurde auf der Basis des Artikel 251 des Strafgesetzbuch bestraft, weil er ein gefälschtes Zertifikat verwendet hat. Doch die Urkundenfälschung hatte zu diesem Zeitpunkt Hochkonjunktur. Denn neben dem Artikel 251 StGB befasst sich auch der Artikel 317 StGB dieser befasst sich jedoch mit Urkundenfälschung im Amt. Wer eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet, begeht auch Urkundenfälschung. Diese Aussage findet man in beiden Artikeln. Somit haben auch die Behörden von Bund und Kantonen Urkundenfälschung begangen. Dies hätte jedoch der Staatsanwalt im Fall von Patrick Fischer auch feststellen müssen. Der Artikel 6 StPO. verpflichtet ihn sogar dazu.
Wie wir aus der Zeitleiste entnehmen können, wusste man von Anfang an, dass die Impfung weder vor einer Ansteckung noch einer Übertragung schützt. Wieso stellte man dann Zertifikate aus, welche die rechtlich erhebliche Tatsache nicht erfüllen? Weshalb erweiterte man dann die Zertifikatspflicht am 13. September 2021 obwohl man wissen musste, dass diese Massnahme gar nicht zielführend sein kann? Wenn eine Massnahme nicht zielführend ist kann sie nicht nötig sein, schon gar nicht verhältnismässig.
Aus dieser Ausführung heraus ergibt sich das auch etliche Mitarbeiter der Staatsanwalt Luzern, welche diesen Strafbefehl gegen Patrick Fischer ausgestellt hat, im Besitz eines gefälschten Covid-19 Zertifikat waren. Hat die Staatsanwalt da ermittelt? Im Zuge der Ermittlungen gegen Patrick Fischer hätte sie doch darauf kommen müssen. Schliesslich verpflichtet doch der Artikel 6. StPO die Strafbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei), von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person relevanten Sachverhalte zu untersuchen, sowohl belastende als auch entlastende Umstände. Urkundenfälschung im Amt ist schliesslich ein Offizialdelikt. Hat die Staatsanwaltschaft dies absichtlich verschleiert? Dies würde dann jedoch den Straftatbestand der Begünstigung nach Artikel 305 StGB erfüllen.
Hat man sich in der Redaktion von @srfnews eigentlich gefragt wie viele von den 130 Mitarbeitern mit gefälschten Covid-Zertifikat an die Olympiade in Peking gereist sind? War vielleicht sogar die Redaktionsleitung im Besitz von gefälschten Covid-Zertifikaten? Wir müssen davon ausgehen, denn sämtliche für geimpfte Personen ausgestellte Zertifikat waren gefälscht.

Was kann man daraus schliessen?

Im Jahr 2021 gab es gemäss Bundesamt für Statistik 415.008 registrierte Straftaten. Rechnet man nun diese Urkundenfälschungen hinzu, so kommen wir auf 5'900'000 Straftaten. Also waren im Jahr 2021 an 92% der Straftaten Behörden von Bund und Kantonen beteiligt. So ab 3 Personen, welche sich dazu zusammenschliessen, um strafbare Handlungen zu begehen handelt es sich gemäss Definition um eine kriminelle Organisation (260ter StGB). Also müsst es doch verboten sein Steuern zu bezahlen, denn man unterstützt doch ansonsten eine kriminellen Organisation.
Quellen:
[1] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20217867
StGB Artikel 317 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_317
StGB Artikel 260ter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_260_ter

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